Gepflegte 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon im DG im Zentrum von Heide, Kreis Dithmarschen
ImmoNr | 2024865 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Miete |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Etagenwohnung |
PLZ | 25746 |
Ort | Heide |
Land | Deutschland |
Etage | DG links |
Baujahr | 1900 |
Wohnfläche | 60 m² |
Anzahl Zimmer | 2 |
Befeuerung | Gas |
Heizungsart | Zentralheizung |
Kabel Sat TV | Ja |
Balkon | Ja |
Kaltmiete | 550 € |
Nebenkosten | 120 € |
Warmmiete | 670 € |
Heizkosten | 75 € |
Kaution | 1.650 € |
Objektbeschreibung
Die Dachgeschoss-Wohnung befindet sich im Zentrum von Heide, Kreis Dithmarschen. Sie besteht aus 2 Zimmern, einer offenen Küche, die mit einer Einbauküche versehen ist (bestehend aus Ceranfeld-Herd, Backofen, Dunstabzugshaube, Spüle, einer Geschirrspülmaschine, einem Kühlschrank, einem Tresen und Einbauschränke), einem Badezimmer (Wannenbad), einem Abstellraum, einem Balkon und hat eine Gesamtwohnfläche von ca. 60 m². Die Wohnung besticht durch die Lage und durch ihren Charme.
Für das Gebäude ist ein Energiebedarfsausweis ausgestellt, Endenergieverbrauch 94 kWh (m²a), Baujahr Wärmeerzeuger 2011, 2018, Energieeffizienzklasse C.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 30.04.2030
Endenergiebedarf: 94.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1900
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: C
Energieausweis
Energieausweis | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 30.04.2030 |
Endenergiebedarf | 94 kWh/(m²a) |
Ausstattung
Lage
Heide hat ca. 22.000 Einwohner + Umlandgemeinden, ist Kreisstadt mit sämtlichen Schulen, Fußgängerzonen, guten Einkaufsmöglichkeiten, Westküstenklinikum, Fachhochschule, etc. Zur Nordsee ca. 15-20 Autominuten, nach Hamburg über BAB ca. 1 Autostunde.
Sonstige Angaben
Die Verbrauchskosten für Strom zahlt der Mieter direkt an den Versorgungsträger.
Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt.
Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, der 2 Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.